Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand dieser AGB: 06.09.2026
1 — Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Marcel Gebhardt, handelnd unter OZID.IT (nachfolgend „OZID.it“), und Kunden. Kunde kann sowohl Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sein. Soweit einzelne Bestimmungen ausschließlich für Unternehmer oder ausschließlich für Verbraucher gelten, wird dies ausdrücklich kenntlich gemacht.
Die AGB gelten für die von OZID.it angebotenen IT-, Digitalisierungs-, Beratungs-, Support-, Entwicklungs-, Web-, App-, Software-, Cloud-, SaaS-, KI-, Automatisierungs-, Design-, Marketing-, Agentur- und Schulungsleistungen sowie den Handel mit IT-Hard- und Software. Sie bilden zugleich die allgemeinen Vertragsbedingungen für die OZID.it-Softwareprodukte GongPilot, Zeitivo, HOMNIVO und AnlagenKlar.
GoFlixo ist vom Anwendungsbereich der produktbezogenen Software- und SaaS-Regelungen dieser AGB ausdrücklich ausgenommen. Für GoFlixo und die dort vermittelten bzw. geschlossenen Fahrzeugmietverhältnisse gelten gesonderte Bedingungen.
Vorrangig gelten individuelle Vereinbarungen im Angebot, Auftrag, Tarif, Bestellprozess oder Einzelvertrag. Soweit für ein Produkt zusätzliche Leistungs- oder Nutzungsbedingungen vereinbart werden, ergänzen diese AGB; bei Widersprüchen gehen die spezielleren Vereinbarungen vor. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn OZID.it ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
2 — Vertragsschluss und Leistungsumfang
Darstellungen auf Websites, in Präsentationen, Preisübersichten oder Werbemitteln sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt insbesondere durch Annahme eines Angebots, Auftragsbestätigung, Abschluss eines Bestellvorgangs, beiderseitige Unterzeichnung oder auf Wunsch des Kunden durch Beginn der vereinbarten Leistung zustande.
Art, Umfang, Vergütung, Tarif, Lizenzumfang, Vertragsbeginn und gegebenenfalls Laufzeit ergeben sich vorrangig aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag oder Einzelvertrag. OZID.it schuldet nur die dort vereinbarten Funktionen und Leistungen. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
3 — Mitwirkungspflichten und Verantwortungsbereich des Kunden
Der Kunde stellt erforderliche Informationen, Inhalte, Daten, Zugänge, Freigaben und Ansprechpartner rechtzeitig und vollständig bereit. Er ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte, Daten, Marken, Bilder und sonstigen Materialien rechtmäßig verarbeitet und genutzt werden dürfen.
Der Kunde schützt seine Zugangsdaten und Authentifizierungsmittel vor unbefugtem Zugriff und informiert OZID.it unverzüglich über erkennbare Sicherheitsvorfälle oder eine unbefugte Nutzung. Benutzerkonten, Gerätezugänge und sonstige Berechtigungen dürfen nur im vertraglich vorgesehenen Umfang genutzt werden.
Verzögerungen oder zusätzlicher Aufwand aufgrund fehlender, verspäteter oder fehlerhafter Mitwirkung können zu einer angemessenen Verschiebung von Terminen und zu zusätzlicher Vergütung führen, soweit tatsächlich zusätzlicher Aufwand entsteht.
4 — Termine, Änderungen und Zusatzleistungen
Leistungs- und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Änderungs- und Erweiterungswünsche außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs können gesondert vergütet werden. Soweit abschätzbar, informiert OZID.it vor Umsetzung über wesentliche Auswirkungen auf Aufwand, Vergütung oder Termine.
OZID.it darf geeignete Erfüllungsgehilfen sowie technische Infrastruktur- und Dienstleistungsanbieter einsetzen, soweit dem keine individuelle Vereinbarung oder berechtigte Interessen des Kunden entgegenstehen.
5 — Abnahme bei Werkleistungen
Soweit eine Leistung nach ihrer Art einer Abnahme zugänglich ist und ein konkreter Erfolg geschuldet wird, gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Abnahme. Der Kunde prüft die bereitgestellte Leistung innerhalb angemessener Zeit und beschreibt festgestellte wesentliche Mängel nachvollziehbar. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Teilabnahmen können für in sich abgeschlossene Projektabschnitte vereinbart werden.
6 — Vergütung, Preise und Zahlung
Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Tarif, Auftrag oder Vertrag. Produktpreise, Pakete und Lizenzmengen sind bewusst nicht Bestandteil dieser AGB und können sich für Neuverträge ändern. Für einen bestehenden Vertrag gelten die jeweils vereinbarten Preise und Preisänderungsregelungen.
Soweit nicht anders angegeben, werden aufgrund der derzeit angewendeten Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuerbeträge ausgewiesen. Ändert sich die steuerliche Behandlung, gelten die gesetzlichen steuerlichen Vorgaben.
Rechnungen sind, sofern keine andere Zahlungsfrist vereinbart oder auf der Rechnung angegeben ist, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Bei Projekten können Abschlags- oder Teilzahlungen vereinbart werden.
7 — Verbraucher: Widerrufsrecht und vorzeitiger Leistungsbeginn
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Einzelheiten, Fristen und das Muster-Widerrufsformular enthält die gesonderte Widerrufsbelehrung, die Bestandteil der vorvertraglichen Verbraucherinformationen ist.
Verlangt ein Verbraucher ausdrücklich, dass OZID.it mit einer Dienstleistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, gelten die gesetzlichen Regelungen zum Wertersatz und zum Erlöschen des Widerrufsrechts. Ein vorzeitiges Erlöschen tritt nur unter den jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen ein. Bei digitalen Inhalten oder digitalen Dienstleistungen gelten die besonderen gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften für digitale Produkte.
8 — Nutzungsrechte an individuellen Arbeitsergebnissen
Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde an individuell für ihn erstellten, urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen die für den vertraglich vorausgesetzten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte, soweit im Einzelvertrag nichts Abweichendes vereinbart ist.
Vorbestehende Komponenten, allgemeine Bibliotheken, Frameworks, Routinen, Vorlagen, Werkzeuge, Methoden, Know-how und wiederverwendbare Bestandteile von OZID.it verbleiben bei OZID.it. Lizenzbedingungen von Open-Source-Software und sonstigen Fremdkomponenten bleiben unberührt.
9 — Software-, Cloud- und SaaS-Leistungen
Bei GongPilot, Zeitivo, HOMNIVO, AnlagenKlar und anderen ausdrücklich unter diesen AGB angebotenen Software- oder SaaS-Produkten erhält der Kunde für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht, die gebuchte Leistung im vereinbarten Umfang für eigene Zwecke im vereinbarten Umfang zu nutzen. Ein Eigentumsübergang an Software, Quellcode oder Plattform findet nicht statt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Der konkrete Funktions-, Benutzer-, Mitarbeiter-, Standort-, Geräte-, Einheiten-, Anlagen- oder sonstige Lizenzumfang richtet sich nach dem gebuchten Produkt, Tarif oder Einzelvertrag. Eine Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus kann eine Erweiterung des Vertrags oder zusätzliche Vergütung erforderlich machen.
OZID.it darf Software und Cloud-Dienste technisch weiterentwickeln, aktualisieren und sicherheitsbedingt verändern, sofern der vertraglich vorausgesetzte Kernnutzen nicht unzumutbar beeinträchtigt wird. Ein Anspruch auf unveränderte Beibehaltung einzelner Gestaltungs-, Bedien- oder Nebenfunktionen besteht nicht, soweit diese nicht ausdrücklich zugesichert wurden.
10 — Verfügbarkeit, Wartung und technische Abhängigkeiten
Für die von OZID.it betriebenen zentralen SaaS- und Cloud-Dienste wird eine technische Verfügbarkeit von 99,0 % im Jahresmittel geschuldet, soweit im jeweiligen Angebot, Tarif, Einzelvertrag oder in einer gesonderten Service-Level-Vereinbarung keine abweichende Verfügbarkeit vereinbart ist. Maßgeblich ist die Erreichbarkeit der wesentlichen zentralen Anwendungsfunktionen am Übergabepunkt der von OZID.it verantworteten Systemumgebung.
Bei der Berechnung der Verfügbarkeit bleiben Zeiten außer Betracht, in denen der Dienst aufgrund von Umständen nicht oder nur eingeschränkt verfügbar ist, die außerhalb des zumutbaren Einfluss- und Verantwortungsbereichs von OZID.it liegen. Hierzu zählen insbesondere angekündigte oder technisch notwendige Wartungs-, Update- und Sicherheitsarbeiten; Störungen von Internet-, Telekommunikations-, DNS-, Rechenzentrums-, Hosting-, Cloud-, E-Mail-, Betriebssystem-, Schnittstellen- oder sonstigen Drittanbietern; Strom- und Netzausfälle außerhalb der von OZID.it verantworteten Infrastruktur; höhere Gewalt, Naturereignisse, Krieg, Unruhen, behördliche Maßnahmen oder Arbeitskämpfe; sowie Störungen durch Systeme, Geräte, Internetverbindungen, Konfigurationen oder Handlungen des Kunden oder von ihm autorisierter Dritter.
DDoS-Angriffe, Hackerangriffe, Schadsoftware und sonstige Cyberangriffe werden bei der Verfügbarkeitsberechnung nur dann nicht als von OZID.it zu vertretende Ausfallzeit berücksichtigt, soweit OZID.it angemessene und dem Stand der Technik entsprechende Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen getroffen hat und die konkrete Störung nicht auf einer von OZID.it zu vertretenden Pflichtverletzung beruht. Gleiches gilt für notwendige Sofortmaßnahmen zur Abwehr konkreter Sicherheitsrisiken.
Keine vollständige Nichtverfügbarkeit liegt vor, wenn lediglich einzelne Nebenfunktionen beeinträchtigt sind, die wesentlichen Funktionen des Dienstes jedoch weiterhin vertragsgemäß nutzbar bleiben. Reaktions- und Wiederherstellungszeiten werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
Bei GongPilot bezieht sich die vorstehende Verfügbarkeitsregelung auf die zentralen Cloud-Funktionen. Soweit vereinbarte lokale oder Offline-Funktionen auf einem verbundenen Gerät trotz Nichterreichbarkeit der Cloud weiterhin ordnungsgemäß ausgeführt werden, liegt insoweit kein vollständiger Ausfall des GongPilot-Gesamtsystems vor.
Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere die Vorschriften über digitale Produkte, Mängelrechte und zwingende Haftungsansprüche, von dieser Verfügbarkeitsregelung unberührt.
11 — Updates, Support und Wartung
Support-, Wartungs-, Update- und Pflegeleistungen werden im Umfang des jeweiligen Angebots, Produkts oder Tarifs erbracht. Sicherheitsrelevante Aktualisierungen können aus technischen Gründen erforderlich sein. Der Kunde hat bei lokal betriebenen Komponenten die von OZID.it bereitgestellten oder vorgegebenen Aktualisierungs- und Sicherheitsmaßnahmen angemessen zu unterstützen.
12 — Vertragslaufzeit, Verlängerung und Kündigung
Bei einmaligen Leistungen endet der Vertrag mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen. Bei Software-, SaaS-, Hosting-, Support-, Wartungs- und sonstigen Dauerschuldverhältnissen ergeben sich Mindestlaufzeit, Abrechnungszeitraum, Verlängerung und ordentliche Kündigungsfrist aus dem jeweiligen Angebot, Tarif oder Einzelvertrag.
Für Verbraucher gelten bei automatischen Vertragsverlängerungen und Kündigungsfristen uneingeschränkt die gesetzlichen Grenzen. Soweit ein Verbrauchervertrag nach Ablauf einer anfänglichen Laufzeit stillschweigend verlängert wird, erfolgt dies nur in einer gesetzlich zulässigen Form; insbesondere bleibt eine Kündigung des verlängerten Vertrags mit der gesetzlich vorgesehenen Höchstfrist möglich.
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund kann insbesondere bei schwerwiegenden oder wiederholten Vertrags- oder Sicherheitsverstößen vorliegen, wenn eine erforderliche Abhilfe trotz angemessener Gelegenheit hierzu ausbleibt.
13 — Sperrung und Vertragsende bei digitalen Leistungen
OZID.it darf den Zugang zu digitalen Leistungen vorübergehend ganz oder teilweise beschränken, wenn dies zur Abwehr konkreter Sicherheitsgefahren, zur Verhinderung missbräuchlicher oder rechtswidriger Nutzung oder aufgrund zwingender gesetzlicher Vorgaben erforderlich ist. Soweit möglich und zumutbar, wird der Kunde über Grund und Umfang informiert.
Die Folgen einer ordentlichen Vertragsbeendigung, insbesondere hinsichtlich Cloudzugang, lokaler Komponenten, Datenexport oder weiterer Nutzung, richten sich nach dem jeweiligen Produkt und der individuellen Vereinbarung. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
14 — Daten, Datensicherung und Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Soweit OZID.it personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet und die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der von ihm in die Systeme eingebrachten personenbezogenen Daten und für die Erfüllung seiner eigenen datenschutzrechtlichen Pflichten verantwortlich. Für Daten auf kundeneigenen oder lokalen Systemen ist der Kunde für eine angemessene Datensicherung verantwortlich, soweit eine Sicherung durch OZID.it nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
15 — Produktspezifische Regelungen
GongPilot: Der gebuchte Umfang kann insbesondere Standorte und Geräte umfassen. Cloudverwaltung, Geräteanbindung, Zeit- und Signalsteuerung sowie gegebenenfalls lokale bzw. Offline-Funktionen richten sich nach dem vereinbarten Leistungsumfang. Technisch bedingte Unterschiede zwischen Cloud- und Offline-Betrieb stellen keinen Mangel dar, sofern die vereinbarte Funktion erfüllt wird.
Zeitivo: Der gebuchte Umfang kann insbesondere Mitarbeiter, Benutzer, Standorte und Terminalgeräte umfassen. Der Kunde ist für die korrekte organisatorische Nutzung der Zeiterfassung sowie für arbeits-, steuer- und datenschutzrechtliche Vorgaben in seinem Betrieb verantwortlich. Zeitivo stellt technische Erfassungs- und Verwaltungsfunktionen bereit und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.
HOMNIVO: Der gebuchte Umfang kann insbesondere Benutzer, Einheiten und Portalzugänge umfassen. Der Kunde ist für die sachliche und rechtliche Richtigkeit eingestellter Miet-, Objekt-, Abrechnungs- und Kommunikationsdaten verantwortlich. HOMNIVO unterstützt die digitale Verwaltung und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Betriebskostenberatung.
AnlagenKlar: Der gebuchte Umfang kann insbesondere Anlagen, Benutzer, Standorte und Dokumentationsfunktionen umfassen. AnlagenKlar dient der digitalen Anlagen-, Wartungs- und Servicedokumentation. Die fachgerechte Durchführung, Prüfung und Bewertung technischer Arbeiten sowie die Einhaltung gesetzlicher Prüf- und Betreiberpflichten verbleiben beim hierfür verantwortlichen Fachunternehmen bzw. Betreiber.
Produktbezogene technische Beschreibungen, Leistungsmerkmale und individuell vereinbarte Lizenzumfänge ergänzen diese Regelungen. GoFlixo ist kein von diesem Abschnitt erfasstes SaaS-Produkt.
16 — Mängelrechte
Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Einzelvertrag nichts wirksam Abweichendes vereinbart wurde. Gegenüber Verbrauchern bleiben insbesondere die zwingenden gesetzlichen Rechte bei Waren sowie bei digitalen Produkten unberührt. Der Kunde beschreibt Mängel möglichst konkret und stellt die zur Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Informationen und Zugänge bereit.
Kein von OZID.it zu vertretender Mangel liegt insbesondere vor, soweit eine Beeinträchtigung ausschließlich auf unsachgemäßer Nutzung, nicht freigegebenen Änderungen durch den Kunden oder Dritte oder auf Änderungen bzw. Störungen fremder Systeme und Schnittstellen außerhalb des Einflussbereichs von OZID.it beruht.
17 — Haftung
OZID.it haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
18 — Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln nicht offenkundige geschäftliche und technische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur für die Durchführung des Vertrags. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
19 — Referenznennung
Eine öffentliche Nennung des Kunden als Referenz oder die Verwendung von Kundenlogos erfolgt nur, wenn dies vereinbart oder vom Kunden freigegeben wurde.
20 — Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Ausschluss zulässig ist.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von OZID.it Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
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